Matthias Osterburg |
||
Rechtsanwalt |
| Impressum |
|
Arbeitsrecht: Mündlich einstellen, aber schriftlich kündigen Arbeitsverhältnisse werden immer flexibler. "Hire and fire" nimmt auch in Deutschland zu. Der Gesetzgeber hat aber zum Schutz des Arbeitnehmers einige Regelungen getroffen. Während die Einstellung eines Mitarbeiters durch mündliche Vereinbarung möglich ist, muß bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf formelle Regelungen geachtet werden. So kann die Kündigung gemäß § 623 BGB nur schriftlich erfolgen. Mündlichkeit und auch die elektronische Form mittels einer signierten Email sind ausgeschlossen. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Die Schriftform schützt die Vertragsparteien vor unbedachtem Handeln und dient dem Beweis. So hat das Bundesarbeitsgericht jüngst mit seinem Urteil vom 16. September 2004 (Az. 2 AZR 659/03) entschieden, daß ein Arbeitsverhältnis selbst dann fortbesteht, wenn die Vertragsparteien nach einem verbalen Streit mit dem festen Willen auseinandergehen, daß das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Das gesetzliche Schriftformerfordernis könne nicht umgangen werden. Auch das Argument, wer erst mündlich erkläre, kündigen zu wollen, sich dann aber auf die fehlende Schriftform berufe und am Arbeitsvertrag festhalte, verstoße gegen Treu und Glauben, ließ das Bundesarbeitsgericht nicht gelten. Aber Vorsicht: Wer als Arbeitnehmer in einem Streit, eine solche äußerung unbedacht getan hat, sollte in jedem Fall dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft weiter anbieten, wenn der Arbeitsvertrag fortbestehen soll. Anderenfalls könnte der Arbeitgeber unter Umständen einen Grund zur außerordentlichen Kündigung haben und diese formgerecht aussprechen. Da es noch viele weitere formelle Vorschriften über die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung gibt, sollten sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber anwaltlichen Rat einholen, wenn der Ausspruch einer Kündigung erfolgen muß oder erfolgt ist. In einer anwaltlichen Beratung kann fachgerecht eingeschätzt werden, wie die rechtliche Situation ist und was zur sachgerechten Rechtsverfolgung getan werden muß. Haben Sie eine Frage oder ein konkretes Problem zu diesem Thema. Eine erste Beratung zum Festpreis können Sie hier erhalten - Erstberatung online.
|