Matthias Osterburg

Rechtsanwalt
 
 

Ausschlußfristen in Arbeitsverträgen

In Tarifverträgen sind sie oft üblich. Immer öfter werden sie aber auch in Arbeitsverträgen direkt vereinbart: Ausschlußfristen.

Die Ansprüche der Vertragsparteien gegeneinander müssen innerhalb bestimmter Fristen zunächst formlos oder schriftlich beim Vertragspartner geltend gemacht werden. Reagiert dieser nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder weist den Anspruch zurück, muß innerhalb einer weiteren Frist gerichtliche Klage erhoben werden, weil sonst gemäß der vertraglichen Vereinbarung die Ansprüche erlöschen, d.h., verloren gehen.

Von diesen Klauseln sind sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis umfaßt, besonders die Lohn- bzw. Gehaltsansprüche, aber auch die Ansprüche auf Urlaubsgeld oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Diese Fristen sind oft kürzer als gedacht. So sieht zum Beispiel der allgemein verbindliche Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Fristen von zwei Monaten für die schriftliche Geltendmachung, zwei Wochen für die Reaktion und zwei weitere Monate ab der Reaktion für die gerichtliche Geltendmachung vor. Ursprünglich berechtigte Lohnansprüche für geleistete Arbeit können demnach schon nach zwei Monaten verloren sein, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich angemahnt werden.

Für die direkte Aufnahme solcher Ausschlußfristen in den Arbeitsvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jüngst entschieden, daß bei vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsverträgen eine Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung von drei Monaten notwendig ist, weil die Klausel sonst als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sei (Urteil vom 25.05.2005, Az. 5 AZR 572/04). Allerdings hat das BAG diese Mindestfrist nur für den Fall von Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Bei individueller Aushandlung können die Fristen auch kürzer sein. Eine solche Aushandlung liegt aber nur dann vor, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluß diese Klausel ernsthaft erörtern und ggfs. auch zur Abänderung bereit sind.

Als Fazit bleibt, Ausschlußfristen können Ansprüche gefährlich schnell zum Erlöschen bringen. Daher ist es für jede Arbeitsvertragspartei notwendig genau zu prüfen, ob und welche Ausschlußfristen für sie gelten, um Ansprüche ggfs. rechtzeitig geltend zu machen. Ausschlußfristen sind aber auch sinnvoll, um das Vertragsverhältnis von Altforderungen zu entlasten. Somit wird Rechtssicherheit geschaffen. Strittige Angelegenheiten werden im Zweifel einer schnellen gerichtlichen Klärung zugeführt oder durch den Zeitablauf erledigt.

Wenn Sie nicht genau wissen, ob solche Ausschlußfristen für Sie zutreffen und Ihnen im konkreten Fall der Verlust eines Anspruchs droht, sollten Sie rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen.


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