Matthias Osterburg |
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Rechtsanwalt |
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Betriebskostenabrechnungen überprüfen Im Herbst ist für Mieter die Zeit des Erhalts der Betriebskostenabrechnung gekommen. Nachzahlung oder Guthaben lautet oft die Frage. Genau geprüft werden muß aber auch, ob die Abrechnung überhaupt wirksam ist. Nicht immer werden die Grundanforderungen: Aufstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung des zugrundegelegten Verteilungsschlüssels, Berechnung des Anteils des Mieters und Auflistung der geleisteten Vorauszahlungen erfüllt. Auch wenn diese Voraussetzungen gemeistert werden, kann es im Einzelfall an vielen Stellen zu Streit darüber kommen, ob der Vermieter die verlangten Betriebskosten tatsächlich berechnen darf. Der Bundesgerichtshof hat sich in letzter Zeit zu einigen Fragen geäußert. So hat er in seinem Urteil vom 11.02.2004 (Az. VIII ZR 195/03) entschieden, daß der Vermieter auch erhebliche Nachzahlungen verlangen darf, wenn sich durch die Abrechnung herausstellt, daß die Vorauszahlungen bei Mietvertragsschluß deutlich zu niedrig bemessen waren. Etwas anderes soll nur gelten, wenn der Vermieter versichert hat, daß die Vorauszahlungen ausreichen würden. Sollte der Vermieter allerdings versuchen, Kosten der Dachrinnenreinigung umzulegen, sollte die Position im Mietvertrag unter Sonstige Kosten vermerkt sein. Ein früheres Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 03.01.2001 (Az. 317 C 474/00), wonach die Kosten der Dachrinnenreinigung Teil der Kosten der Entwässerung seien, ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überholt. Dieser hat in seiner Entscheidung vom 07.04.2004 (VIII ZR 167/03) eindeutig entschieden, daß diese Kosten nur umlegbar sind, wenn sie mietvertraglich vereinbart sind. Schon diese wenigen Beispiele zeigen die vielfältigen Stolperfallen der Betriebskostenabrechnungen auf. Die Abrechnung sollte deshalb in Ruhe geprüft werden. Hierbei hilft Ihnen ggfs. Ihr Rechtsanwalt. Dessen Kosten können eine echte Investition in die Zukunft sein, wenn es gelingt eine Streitfrage zwischen den Mietvertragsparteien für die nächsten Jahre zu klären. Haben Sie eine Frage oder ein konkretes Problem zu diesem Thema. Eine erste Beratung zum Festpreis können Sie hier erhalten - Erstberatung online.
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