Matthias Osterburg

Rechtsanwalt
 
 

überschlägige Kostenkalkulation eines Rechtsstreits

Auf dieser Seite können Sie überschlägig die Kosten eines Zivil-Rechtsstreits abschätzen. Die nebenstehend erfolgende Berechnung ist nicht verbindlich. Im Einzelfall kann Ihnen nur Ihr Rechtsanwalt verbindliche Auskunft über die Kosten eines konkreten Rechtsstreits geben.

Die Berechnung gibt Ihnen aber einen ersten überblick. Anzugeben sind der Streitwert der Angelegenheit und ob Kläger und Beklagter anwaltlich vertreten sind. Hat der Rechtsstreit einen Streitwert unter 5.000 € und muß deshalb am Amtsgericht in Zivilsachen geführt werden, gibt es keinen Anwaltszwang und die Parteien könnten sich selbst vertreten. In der Berufung müssen beide Parteien anwaltlich vertreten sein.

Wird auch "Berufung" ausgewählt, werden nur die Kosten der 2. Instanz angezeigt. Für das komplette Prozeßkostenrisiko sind die Kosten für die erste und die zweite Instanz zu addieren.

Der Streitwert ist meist die Höhe der eingeklagten Forderung. Wird kein Geldbetrag geltend gemacht, gibt es gesetzliche Regelungen, die den Streitwert bestimmen. Fordert z.B. ein Mieter die Beseitigung eines Mangels, ist der Jahresbetrag der dem Mangel entsprechenden Mietminderung maßgeblich. Wenn es gar keine Anhaltspunkte in Geld gibt, wird ein Auffangstreitwert von 4.000 € angenommen. Das Gericht kann aber auch hiervon Zu- und Abschläge machen. Hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt genauer.

Im Zivilrecht ist es in der Regel so, daß der Verlierer die Kosten trägt. Hier können Sie also abschätzen, welche Kosten im schlimmsten Fall bei Verlust Ihres Rechtsstreits auf Sie zukommen können. Wird der Rechtsstreit nur teilweise gewonnen, werden die Kosten nach dem Anteil des Erfolgs und Verlusts des Rechtstreits auf die Parteien aufgeteilt.

In der hier durchgeführten Berechnung sind weitere Kosten nicht enthalten, die durch einen Vergleich entstehen. Hierzu erteilt Ihnen Ihr Rechtsanwalt im konkreten Einzelfall Auskunft.