Matthias Osterburg |
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Rechtsanwalt |
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Mietvorvertrag – nur eine unverbindliche Reservierung? Mietvorverträge werden abgeschlossen, wenn dem Abschluß eines Hauptmietvertrages noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen. Wenn diese überwunden sind, soll der Hauptmietvertrag abgeschlossen werden. Klassische Fälle sind der Neubau oder die grundhafte Sanierung/Modernisierung einer Wohnung. Ein Mietvorvertrag ist z.B. sinnvoll, wenn solche Wohnungen sehr begehrt sind. Wer als Mietinteressent einen Vormietvertrag eingeht, muß allerdings wissen, daß er sich damit zum Abschluß des Hauptmietvertrags verpflichtet. Es handelt sich nicht nur um eine unverbindliche Reservierung, die man als Mieter jederzeit ohne Folgen kündigen kann. Im Einzelfall kommt es auf die genaue Formulierung des Vormietvertrags an, welche Rechtsfolgen sich bei einer Kündigung ergeben. In aller Regel kann der Vermieter aber wegen des Vormietvertrags darauf vertrauen, daß er einen Mieter hat und deshalb nicht weiter nach Mietern suchen muß. Springt der Mieter vor dem vereinbarten Vertragsschluß ab, können ihn finanzielle Folgen ereilen, wenn nicht besondere Umstände hinzutreten. Der Vermieter könnte den Mieter auf den Vertragsabschluß in Anspruch nehmen. Der Mieter hätte dagegen lediglich das normale Kündigungsrecht. Das heißt, er ist regelmäßig für mindestens drei Monate zur Mietzahlung für die nun unerwünschte Wohnung verpflichtet, ehe die Kündigung wirksam wird. Alternativ könnte der Vermieter Schadenersatz wegen Vertragsverletzung verlangen, wenn der Mieter seiner Pflicht zum Abschluß des Mietvertrags nicht nachkommt. Findet der Vermieter keinen anderen Mieter, besteht sein Schaden in den nicht erzielten Monatsmieten. Aber auch die Kosten für das Finden eines anderen Mieters können ggfs. als Schadenersatz verlangt werden, z.B. Maklerkosten oder Zeitungsanzeigen. Mietvorverträge können den eigenen Zugriff auf eine begehrte Wohnung sichern. Sie verpflichten aber nicht nur den Vermieter. Sie sollten deshalb nicht voreilig abgeschlossen werden. Im Falle eines Falles sind die konkreten Vertragsvereinbarungen genau zu prüfen, um festzustellen, welche konkreten Verpflichtungen bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, den Mietvorvertrag ggfs. aufzulösen. Hierbei sollte die Hilfe eines mietrechtlich versierten Anwalts in Anspruch genommen werden. Haben Sie eine Frage oder ein konkretes Problem zu diesem Thema. Eine erste Beratung zum Festpreis können Sie hier erhalten - Erstberatung online.
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