Matthias Osterburg

Rechtsanwalt
 
 

Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Seit dem 01.07.2004 gilt ein neues Vergütungsrecht für Rechtsanwälte, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es löst die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab. Vielfach wird die Reform nur unter Kostensteigerungsgesichtspunkten betrachtet. Tatsächlich hat sich aber einiges Wissenswerte mehr geändert.

Anwälte sind nun verpflichtet, vor Erteilung des Auftrags darauf ausdrücklich hinzuweisen, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund des Gegenstandswerts abrechnen wollen. Dabei richtet sich die Höhe des Honorars nicht nach dem Aufwand, wie etwa bei einem Stundenhonorar, sondern nach dem Wert der Angelegenheit für den Auftraggeber. Dies ist zwar der gesetzlich vorgesehene Normalfall, obwohl nicht immer einsichtig ist, wieso bei scheinbar gleichem anwaltlichen Aufwand die Honorare unterschiedlich sind.

Der Gesetzgeber will damit sichern, daß auch ein Streit mit geringerem Wert noch mit anwaltlicher Unterstützung geführt werden kann. Dieser gesetzlich vorgesehene Ausgleich berücksichtigt dabei auch, daß mit der Höhe des Streitwertes natürlich auch das Interesse der Streitparteien am Verfahren wächst.

Erfolgt kein Hinweis auf die Abrechnung nach Gegenstandswert, ist dem Anwalt diese Form der Abrechnung übrigens verwehrt.

Der Gesetzgeber will außerdem die freie Vereinbarung des Honorars fördern. Für bloße Beratungen gibt das RVG z.B. nur noch einen Orientierungsrahmen und fordert Anwälte und Mandanten auf, das Honorar frei zu vereinbaren. Ab 01.07.2006 fällt selbst dieser Rahmen weg, so daß auf jeden Fall eine Honorarvereinbarung geschlossen werden muß. Scheuen Sie sich also nicht, den Anwalt nach seinem Preis zu fragen und stellen Sie durch Vereinbarung sicher, daß die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt sind.

Insgesamt bleibt festzustellen, daß sich die Anwaltshonorare zwar erhöht haben, aber nicht durchgängig. Preisgünstiger werden unter anderem viele familienrechtliche Streitigkeiten. Die durchschnittliche Erhöhung der Anwaltsgebühren, die seit 10 Jahren unverändert waren, beträgt nach Kontrollrechnungen des Deutschen Anwaltsvereins ca. 14 %. Das entspricht 1,4 % pro Jahr. Das ist unterhalb der allgemeinen Inflationsrate.

Auch Rechtsanwälte wollen für gute und kompetente Arbeit angemessen entlohnt werden. Die Alternative "ich mache es selber" besteht natürlich in gewissem Umfang durchaus, allerdings bei der meist komplizierten Rechtslage auch auf eigenes Risiko.

Gute und kompetente Rechtsanwälte werden sich aber auch nicht scheuen, mit Ihnen über den fairen Preis für ihre Arbeit zu sprechen.


Haben Sie eine Frage oder ein konkretes Problem zu diesem Thema. Eine erste Beratung zum Festpreis können Sie hier erhalten - Erstberatung online.


zurück