Matthias Osterburg |
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Rechtsanwalt |
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Höhere Videoverleihgebühren pro Tag bei verspäteter Rückgabe? In manchen Videotheken erfolgt die Ausleihe von Videos, DVDs usw. für die ersten Tage zu sehr günstigen Preisen, z.B. 2,00 € pro Tag. Ab dem 8. Tag wird dann ein drastisch höherer Preis verlangt, z.B. 7,00 € pro Tag. Wer eine DVD z.B. aus Versehen erst nach zwei Wochen zurückgibt, sieht sich einer Forderung der Videothek von 63,00 € (7 Tage à 2,00 € + 7 Tage à 7,00 €) ausgesetzt. Angesichts der Tatsache, daß die Videothek bei rechtzeitiger Rückgabe die DVD wieder nur für 2,00 € täglich an den Nächsten weiter vermieten würde, ärgert der Kunde sich, daß der Videothekenbetreiber aus der verspäteten Rückgabe wohl noch einen Sonderprofit schlagen möchte. Dem hat das Amtsgericht Brandenburg in einem von meiner Kanzlei erstrittenen Urteil einen Riegel vorgeschoben (Urteil vom 10.02.2005, Az. 30(34) C 216/04). In dem Urteil steht, daß der Videothekenbetreiber nicht durch Aushang bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die Preise ab dem 8. Tag auf diese Weise erhöhen darf. Videofilme würden höchstens für sieben Tage ausgeliehen, so das Gericht. Maßgeblich sei daher, der für diese Zeit vereinbarte Preis. Wenn der Videothekenbetreiber ab dem 8. Tag die Preise derart drastisch erhöhe, sei das kein Mietpreis mehr, sondern der Videothekenbetreiber wolle Schadenersatz für die verspätete Rückgabe. Mit dem erhöhten Preis solle Druck auf die Kunden zur rechtzeitigen Rückgabe ausgeübt werden. Das Amtsgericht Brandenburg stellt klar, daß eine solche Preisklausel gemäß § 309 Nr. 5 b) BGB unwirksam ist, weil es sich um die Vereinbarung eines pauschalen Schadenersatzes handelt. Dem Kunden wird jede Möglichkeit abgeschnitten nachzuweisen, daß dem Videothekenbetreiber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Es ist auch nicht ersichtlich, warum dem Videothekenbetreiber ein höherer Schaden entstehen sollte, als er durch neue Vermietung der DVD zu 2,00 € täglich hätte verdienen können. Daher hat das Gericht geurteilt, daß der Kunde auch ab dem 8. Tag nur eine Nutzungsentschädigung von 2,00 € täglich schulde. Für zwei Wochen entstünden dem Kunden somit insgesamt Kosten von 28,00 € (14 Tage à 2,00 €). Das ist im Vergleich zu den ursprünglich verlangten 63,00 € weniger als die Hälfte und angemessen. Kunden von Videotheken, die versehentlich vergessen haben, den ausgeliehenen Gegenstand frühzeitig zurückzubringen, und sich nun hohen Forderungen ausgesetzt sehen, sollten deshalb genau prüfen, ob sich hinter der Forderung nicht ein unwirksamer, pauschalierter Schadenersatz verbirgt. Diesen müssen sie nicht bezahlen. Haben Sie eine Frage oder ein konkretes Problem zu diesem Thema. Eine erste Beratung zum Festpreis können Sie hier erhalten - Erstberatung online.
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