Matthias Osterburg

Rechtsanwalt
 
 

Vorsorgevollmacht wirksam und effektiv formulieren

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind heutzutage ein dauerhaft aktuelles Thema. Viele Menschen sorgen sich, was ihnen angesichts der fortschrittlichen Apparatemedizin unter Umständen bevorstehen kann. Hier kann eine gut überlegte Patientenverfügung den persönlichen Rahmen dessen bestimmen, welchen Behandlungen man sich aussetzen möchte und welche man für sich selbst ablehnt.

Ein wichtiges Thema ist daneben, die eigene Vermögenssorge zu sichern, wenn man selbst aus medizinischen Gründen dazu nicht mehr imstande ist. Im Falle eines Falles sind das Mietverhältnis zu regeln, Bankgeschäfte zu erledigen oder ein Pflegevertrag abzuschließen. Zwar kursieren vielfältige, quasi unterschriftsreife Formulare. Meist leiden diese aber unter einem ganz bestimmten Mangel: die Wirksamkeit der Vollmacht wird regelmäßig von einer zeitweisen oder dauerhaften Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit infolge schwerer körperlicher oder psychischer Erkrankung abhängig gemacht. Wird eine solche Vollmacht beispielsweise bei einer Bank vorgelegt, kann die Bank als Adressat der Vollmacht regelmäßig nicht sicher beurteilen, ob die Bedingung wirklich eingetreten ist, weil sie die Umstände nicht kennt. ähnlich werden andere Adressaten der Vollmacht reagieren. Banken weisen die Vorsorgevollmacht in diesen Fällen oft zurück und verlangen, daß ein bankeigenes Formular unterschrieben wird. Häufig ist der Vollmachtgeber aber dazu nicht mehr imstande, weil die Vorsorgevollmacht erst im Ernstfall überhaupt vorgelegt wurde. Die Vorsorge war dann völlig nutzlos.

Wichtig ist es deshalb, daß die Vorsorgevollmacht so formuliert wird, daß die Institutionen, bei denen sie vorgelegt wird, keine Zweifel an der Bevollmächtigung geltend machen können. Niemand sollte sich deshalb allein auf die kursierende Formulare verlassen. Fachkundiger Rat hilft, im Ernstfall mit der Vorlage der Vorsorgevollmacht erfolgreich zu sein und nicht noch ein weiteres Problem zu schaffen.

Ob eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Unbedingt notwendig ist dies z.B., wenn die Vollmacht auch Geschäfte umfassen soll, die ihrerseits der notariellen Beurkundung bedürfen, etwa Grundstücksverkäufe.

Es sollte jedenfalls mehrere Ausfertigungen der Vollmacht geben, bei privatschriftlichen Vollmachten also mehrere Originale. Diese sollten den Bevollmächtigten dann ausgehändigt werden, wenn es wahrscheinlich wird, daß die Vollmacht gebraucht wird.

Fachkundiger Rat kann auch hier im Einzelfall klären, welche konkrete Vorgehensweise angeraten ist. Dieser Rat ist im Gegensatz zu vorgedruckten Formularen zwar nicht kostenfrei, sichert aber ab, daß das mit der Vorsorgevollmacht erstrebte Ziel auch erreicht wird.

(erschienen in Brandenburger Wochenblatt am 31.03.2004)


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